Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind, aber im Einzelfall sinnvoll oder nützlich sein können und dürfen auf Ihren Wunsch hin erbracht werden.
Bei Inanspruchnahme dieser Wunschleistungen besteht allerdings kein Erstattungsanspruch gegenüber Ihrer Krankenkasse.
Wir berechnen Ihnen die Leistung nach persönlicher Rücksprache in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ärztliche Leistungen, die nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung sind, aber im Einzelfall sinnvoll oder nützlich sein können und dürfen auf Ihren Wunsch hin erbracht werden.
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